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   BGH, 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09   

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https://dejure.org/2010,20869
BGH, 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09 (https://dejure.org/2010,20869)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09 (https://dejure.org/2010,20869)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2010 - AnwZ (B) 47/09 (https://dejure.org/2010,20869)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes im Hinblick auf eine bereits bestandskräftig widerrufene Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes im Hinblick auf eine bereits bestandskräftig widerrufene Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall, Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 21/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender Unterhaltung einer

    Auszug aus BGH, 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes, wenn die Zulassung bereits bestandskräftig aus anderem Grund widerrufen worden ist (vgl. etwa Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124; Beschl. v. 8. Dezember 2008 - AnwZ (B) 37/08 Tz. 4).
  • BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes, wenn die Zulassung bereits bestandskräftig aus anderem Grund widerrufen worden ist (vgl. etwa Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124; Beschl. v. 8. Dezember 2008 - AnwZ (B) 37/08 Tz. 4).
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